Kein Anwalts- und Prozesskostenrisiko
Das erstellen des finanzmathematischen Gutachtens, sowie im Bedarfsfall das Prozesskostenrisiko, übernimmt ein Prozesskostenfinanzierer. Somit tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall erhalten wir ein Honorar vom Mehrerlös.