Verbraucherfreundliches EuGH Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020, Aktenzeichen: C-66/19 entschieden: Die von 14. Juni 2010 an gültigen deutschen Regeln über die Informationen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten sind unzureichend. Auto Kreditverträge und -Leasingverträge können damit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden.